Haus- und Benutzerordnung

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Haus- und Benutzerordnung

Sehr geehrter Besucher der „Waterfront Bremen“,
damit Sie sich bei uns immer wohl fühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Centergelände (inkl. Tiefgarage, Park- und Außenfläche), insbesondere für die Ladenstraße.

  • Das Trinken von Alkohol außerhalb von gastronomischen Einrichtungen sowie das Rauchen im gesamten Center sind verboten.
  • Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
  • Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte, Demonstrationen, Versammlungen sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Center Managements nicht erlaubt.
  • Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung des Center Managements.
  • Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren und geschoben werden. Inliner- und Skateboardfahren sowie das Fahren von Rollerblades, Kickboards und Rollern sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen. Rudelbildung ist nicht gestattet. Das Mitführen von Hunden in die Shops ist nur teilweise möglich. Jeder Shop entscheidet selbst, ob Hunde gestattet sind oder nicht.
  • Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Treppen sowie in den Blumen-, Brunnenanlagen erlaubt.
  • Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Centerverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  • Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung durch das Center Management oder seine Beauftragten, das Center zu verlassen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  • Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
  • Die Benutzung aller Einrichtungen und Anlagen der Waterfront Bremen, insbesondere der Spielplätze und Spielgeräte, geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung der Waterfront Bremen ist außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Alle Einrichtungen und Anlagen der Waterfront Bremen sind im Interesse aller Gäste pfleglich zu behandeln und Abfälle stets in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Das Center ist videoüberwacht nach den gültigen Datenschutzbestimmungen.